M.Sc. Informatik
Über den Studiengang
Der Fachbereich Informatik bietet seit vielen Jahren einen Masterstudiengang in Informatik an. Der Studiengang ermöglicht Studierenden mit einem ersten qualifizierten akademischen Abschluss eine stärker wissenschaftliche und theoretisch fundierte Ausbildung.
Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang ist ein ein qualifizierter Bachelor-Abschluss in Informatik mit einer Note von mindestens 2,5. In Einzelfällen können auch Bewerberinnen und Bewerber mit davon abweichenden Qualifikationen zugelassen werden.
Das 4-semestrige Masterstudium umfasst ein fachliches Vertiefungsstudium sowie die Masterarbeit, die im letzten Semester angefertigt werden soll. Das Vertiefungsstudium des Masterstudiengangs umfasst für alle Studierenden Theorie-, Anwendungs- und fachübergreifende Komponenten.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, das Studium gemäß den persönlichen Neigungen zu gestalten. Für die Anwendungsorientierung bietet der Fachbereich vier verschiedene Schwerpunkte an:
- Software-Engineering
- IT-Sicherheit
- Technische und Graphische Systeme
- Wirtschaftsinformatik
Es kann auch das Masterstudium ohne einen Schwerpunkt studiert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Studierende mit einem Bachelor-Abschluss in Informatik (oder einem vergleichbaren Abschluss - hierzu ist ein Nachweis der Einschlägigkeit erforderlich) mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser werden zum Masterstudium zugelassen.
Für Studierende mit einer Durchschnittsnote bis 2,9 erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dabei können die folgenden Aspekte positiv berücksichtigt werden:
- wissenschaftlich relevante Auszeichnungen
- wissenschaftliche Publikationen
- ausgezeichnete Bachelorarbeit
- eine längere Mitarbeit in Hochschulgremien (mindestens 2 Semester)
- ein schneller Abschluss des Bachelorstudiums (Regelstudienzeit + 1 Semester)
- Arbeitszeugnis über eine längere Berufstätigkeit im Bereich der Informatik (mindestens ein halbes Jahr) aus dem Dauer und Umfang sowie Informatikbezug der Tätigkeit hervor gehen
- Mutterschaft, Vaterschaft, Kinderbetreuung bzw. Pflege von Angehörigen
- fachlich begründete Auslandsaufenthalte bzw. Auslandsstudium
Bitte fügen Sie stets qualifizierte Nachweise für die Einzelfallprüfung der Masterbewerbung bei.
Sollten Sie Ihr Masterstudium bereits an einer anderen Hochschule begonnen haben, fügen Sie auch die entsprechenden Leistungsnachweise ihres bisherigen Masterstudiums bei.
FAQ
Nein. Bewerbungen sind nur während der offiziellen Bewerbungszeit möglich. Die Bewerbung erfolgt über das SSC (Student Service Center) und das entsprechende Bewerbungsformular.
Leistungsnachweise aus einschlägigen Master-Studiengängen können angerechnet werden. Im Einzelfall entscheidet dies der Prüfungsausschuss des FB Informatik. Scheine aus einem Diplom- oder Bachelor-Studiengang werden nicht anerkannt.
Die Masterabschlüsse der Universitäten und Fachhochschulen sind gleichwertig und berechtigen daher grundsätzlich zur Aufnahme eines Promotionsstudiums. In jedem Fall gilt aber die lokale Promotionsordnung der betreffenden Hochschule, die hier evtl. Einschränkungen vornimmt.
Voraussetzung ist ein qualifizierter erster akademischer Abschluss in Informatik (also z. B. ein qualifizierter Bachelor of Science in Computer Science oder ein Abschluss als Diplom-Informatiker). Bislang wurde bei Bewerberinnen und Bewerbern von deutschen Hochschulen eine Gesamtnote von "gut" oder "sehr gut" erwartet (d.h. Abschlussnote 2,5 oder besser). Zusätzlich werden ausreichende Kenntnisse in der jeweiligen Lehrsprache erwartet (i. d. R. Deutsch). Der Nachweis ist geeignet zu führen.
Der größte Teil der Lehrveranstaltungen wird in Deutsch, einige Lehrveranstaltungen (auch Pflichtveranstaltungen) werden allerdings auch in Englisch gehalten, d. h. englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
Der offizielle Einschreibezeitraum ist in dem Zulassungsschreiben angegeben. Der Fachbereich Informatik behält sich vor, den Zugang zu den Lehrveranstaltungen bei verspäteter Studienaufnahme zu beschränken.
Der Aufbau des Studiums ist in der Prüfungsordnung geregelt. Zu Beginn des Studiums wird eine Veranstaltung angeboten, in der dies erläutert wird.
Die Zulassung gilt nur für ein bestimmtes Semester. Für ein späteres Semester ist eine erneute Bewerbung nötig.
Ja, das ist prinzipiell möglich. Details zu der Regelung finden sich im Antragsformular.
Wenn Sie Wahlpflichtmodule in einem größeren Umfang, als nach SPO vorgesehen, absolviert haben, können Sie "überschüssige" Wahlpflichtmodule zu Wahlfächern erklären. Wahlfächer werden im Zeugnis separat aufgeführt; sie werden bei den insgesamt erworbenen Leistungspunkten mitgezählt, bei der Berechnung der Gesamtnote jedoch nicht berücksichtigt.
Ein Studium der Informatik kann zum Sommersemester oder zum Wintersemester begonnen werden. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.h-da.de/bewerbung.
Ja. Ein Computer ist, neben Stift und Paper, das Handwerkszeug einer Informatikerin und eines Informatikers. Sie benötigen einen Computer - am besten einen Laptop - um neben den Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen und Praktika im Selbststudium Praktikumsaufgaben vor- und nachzubereiten. Eine Empfehlung bezüglich der Ausstattung des Rechners finden Sie hier.
Erste Anlaufstelle für die meisten allgemeine Fragen zum Studium ist das Student Service Center, kurz SSC. Neben der allgemeinen Studienberatung und Auskunft zu den Details des Bewerbungsverfahrensverfahrens gibt es hier auch Beratung zur Organisation oder Finanzierung des Studiums.
Für den Studiengang Informatik können Sie sich jederzeit an die Studiengangskoordination wenden.
Informationen zum Übergang in die neue SPO
Zum Wintersemester 2021/2022 tritt eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO) in den folgenden Studiengängen des Fachbereichs Informatik in Kraft:
- B. Sc. Informatik
- B. Sc. Informatik mit Schwerpunkt Kommunikation und Medien
- B. Sc. Informatik dual (KoSI, KITS)
- M. Sc. Informatik
Als Studierende des Masterstudiengangs gibt es für Sie nichts weiter zu beachten, da die neue SPO im Master nahezu identisch mit der alten SPO ist. Falls Sie dennoch Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studiengangsleitung.