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Prüfungsausschuss

Flur Gebäude D14 Fachbereich Informatik

Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Informatik setzt sich aus Professorinnen und Professoren sowie Studierenden zusammen. Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses findet sich unter Informieren > Organisation > Gremien > Prüfungsausschuss.


Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss

  • sorgt dafür, dass die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Informatik eingehalten werden
  • ist zusammen mit dem Prüfungsbüro zentrale Anlaufstelle für alle prüfungsrechtlichen Fragen von Studierenden des Fachbereichs
  • entscheidet über Einzelanträge von Studierenden des Fachbereichs Informatik, die aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen beantragen
  • bearbeitet zusammen mit dem Prüfungsbüro alle Anträge von Studierenden des Fachbereichs an den Prüfungsausschuss, die über die bereitgestellten Formulare gestellt werden

Kontakt

Prüfungsausschussvorsitz

Anträge an den Prüfungsausschuss

Standardanträge

Für eine ganze Reihe von Anträgen an den Prüfungsausschuss gibt es Standardformulare. Diese Formulare decken die folgenden Fälle ab:

Informationen zur Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Ausland erbracht worden sind, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.

Wissenswertes

Eine kompakte Anleitung zur Prüfungsanmeldung können Sie hier herunterladen: Download (pdf).

Sollten Sie an einem Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie für diesen Prüfungsrücktritt einen entsprechenden Nachweis im Prüfungsbüro des Fachbereichs Informatik einreichen. Dazu muss spätestens am siebten Tag nach dem versäumten Prüfungstermin der Antrag auf Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen sowie ein ärztliches Attest* im Prüfungsbüro eingegangen sein. Gerne schicken Sie alles per Mail an pruefungsbuero.fbi@h-da.de.

* Bescheinigungen nicht-approbierter Heilberufe (z.B. Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen) werden als Attest nicht anerkannt.

Studierende können jederzeit einen formlosen Einzelantrag stellen, um aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen zu beantragen.

Der Antrag ist so zu formulieren, dass Ihr Anliegen klar erkennbar ist und er sollte eine stichhaltige und nachvollziehbare Begründung enthalten. Das ist wichtig, da der Prüfungssauschuss nur die im Antrag genannten Gründe bei der Entscheidung über den Antrag berücksichtigen kann. Fügen Sie dem Antrag, wenn möglich, entsprechende Nachweise (z. B. fachärztliche Atteste) bei und unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Eine beispielhafte Vorlage für Ihren Antrag finden Sie hier.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag als PDF per Mail an pruefungsbuero.fbi@h-da.de oder per Post an:

Hochschule Darmstadt
Fachbereich Informatik
Prüfungsausschuss
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt

oder geben Sie den Antrag persönlich im Prüfungsbüro des Fachbereichs Informatik ab.

Für im Vorfeld auftretende Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Prüfungsbüros.

Einem Antrag auf Nachteilsausgleich ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der die auszugleichenden persönlichen Beeinträchtigungen hervorgehen und die Empfehlungen enthält, wie diese angemessen ausgeglichen werden können. Mögliche Formen eines angemessenen Ausgleichs sind beispielsweise Zeitverlängerungen bei Klausuren oder eine Änderung der Prüfungs­form.

Ein Nachteilsausgleich gilt stets für die Prüfungen eines Semesters. Der entsprechende Antrag ist möglichst frühzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsbüro abzugeben.

Aus Gründen, die nicht persönlich zu vertreten sind, kann beantragt werden, dass eine Prüfung, an der aufgrund prüfungsrechtlicher Bestimmungen zwingend teilgenommen werden muss, ins Folgesemester verschoben wird. Ein solcher Antrag sollte bspw. gestellt werden, wenn eine schwere, längere Krankheit, Unfälle oder die Betreuung von unerwartet erkrankten nahen Angehörigen, das Studium beinträchtigen. Die Gründe für den Antrag müssen durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

Sprechzeiten des Prüfungsbüros

WochentagÖffnungszeiten
Montag13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag09:00 - 11:30 Uhr
MittwochGeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:30 Uhr
Freitag09:30 - 12:00 Uhr (telefonische Sprechstunde)

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

Unterlagen können außerhalb der Sprechzeiten in den Briefkasten des Fachbereichs (vor Raum D14/0.11) eingeworfen werden.

Kontakt Prüfungsbüro

Jessica Martins Moura

Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.10

Anissa Zemraoui

Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.10

Prüfungsausschussvorsitzende

Stellvertretender Prüfungssausschussvorsitzender

Porträt von Prof. Dr. Steffen Lange

Prof. Dr. Steffen Lange


Theoretische Informatik

Steffen Lange ist Professor für Theoretische Informatik. Er ist stellvertretende Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Sprecher der...


Fachgruppe "Theoretische Informatik".
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