Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Informatik setzt sich aus Professorinnen und Professoren sowie Studierenden zusammen. Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses findet sich unter Informieren > Organisation > Gremien > Prüfungsausschuss.
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss
- sorgt dafür, dass die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Informatik eingehalten werden
- ist zusammen mit dem Prüfungsbüro zentrale Anlaufstelle für alle prüfungsrechtlichen Fragen von Studierenden des Fachbereichs
- entscheidet über Einzelanträge von Studierenden des Fachbereichs Informatik, die aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen beantragen
- bearbeitet zusammen mit dem Prüfungsbüro alle Anträge von Studierenden des Fachbereichs an den Prüfungsausschuss, die über die bereitgestellten Formulare gestellt werden
Kontakt
Anträge an den Prüfungsausschuss
Standardanträge
Für eine ganze Reihe von Anträgen an den Prüfungsausschuss gibt es Standardformulare. Diese Formulare decken die folgenden Fälle ab:
- Anmeldung zur Praxisphase Formular AAP
- Anmeldung zur Abschlussarbeit Formular AAA
- Erstellung der Abschlussdokumente Formular AEA
- Zulassung zu Masterlehrveranstaltungen Formular AZM
- Prüfungsrücktritt wegen Krankheit Formular APK
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit Formular AVA
- Unterbrechung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit Formular AUA
- Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit Formular ARA
Informationen zur Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Ausland erbracht worden sind, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Wissenswertes
Eine kompakte Anleitung zur Prüfungsanmeldung können Sie hier herunterladen: Download (pdf).
Sollten Sie an einem Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie für diesen Prüfungsrücktritt einen entsprechenden Nachweis im Prüfungsbüro des Fachbereichs Informatik einreichen. Dazu muss spätestens am siebten Tag nach dem versäumten Prüfungstermin der Antrag auf Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen sowie ein ärztliches Attest* im Prüfungsbüro eingegangen sein. Gerne schicken Sie alles per Mail an pruefungsbuero.fbi@h-da.de.
* Bescheinigungen nicht-approbierter Heilberufe (z.B. Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen) werden als Attest nicht anerkannt.
Studierende können jederzeit einen formlosen Einzelantrag stellen, um aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen zu beantragen.
Der Antrag ist so zu formulieren, dass Ihr Anliegen klar erkennbar ist und er sollte eine stichhaltige und nachvollziehbare Begründung enthalten. Das ist wichtig, da der Prüfungssauschuss nur die im Antrag genannten Gründe bei der Entscheidung über den Antrag berücksichtigen kann. Fügen Sie dem Antrag, wenn möglich, entsprechende Nachweise (z. B. fachärztliche Atteste) bei und unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Eine beispielhafte Vorlage für Ihren Antrag finden Sie hier.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag als PDF per Mail an pruefungsbuero.fbi@h-da.de oder per Post an:
Hochschule Darmstadt
Fachbereich Informatik
Prüfungsausschuss
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
oder geben Sie den Antrag persönlich im Prüfungsbüro des Fachbereichs Informatik ab.
Für im Vorfeld auftretende Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Prüfungsbüros.
Einem Antrag auf Nachteilsausgleich ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der die auszugleichenden persönlichen Beeinträchtigungen hervorgehen und die Empfehlungen enthält, wie diese angemessen ausgeglichen werden können. Mögliche Formen eines angemessenen Ausgleichs sind beispielsweise Zeitverlängerungen bei Klausuren oder eine Änderung der Prüfungsform.
Ein Nachteilsausgleich gilt stets für die Prüfungen eines Semesters. Der entsprechende Antrag ist möglichst frühzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsbüro abzugeben.
Aus Gründen, die nicht persönlich zu vertreten sind, kann beantragt werden, dass eine Prüfung, an der aufgrund prüfungsrechtlicher Bestimmungen zwingend teilgenommen werden muss, ins Folgesemester verschoben wird. Ein solcher Antrag sollte bspw. gestellt werden, wenn eine schwere, längere Krankheit, Unfälle oder die Betreuung von unerwartet erkrankten nahen Angehörigen, das Studium beinträchtigen. Die Gründe für den Antrag müssen durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.
Sprechzeiten des Prüfungsbüros
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Mittwoch | Geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Freitag | 09:30 - 12:00 Uhr (telefonische Sprechstunde) |
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.
Unterlagen können außerhalb der Sprechzeiten in den Briefkasten des Fachbereichs (vor Raum D14/0.11) eingeworfen werden.
Kontakt Prüfungsbüro
Jessica Martins Moura
Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.10
Anissa Zemraoui
Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.10